der Trägerschaft „Förderung von Berufsmeisterschaften für Bekleidungsgestalterinnen und –gestalter“
1. Name:
Unter dem Namen „ SwissCouture“ besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz beim Präsidium des Vereins.
2. Zweck:
Der Verein bezweckt die Förderung von Berufsmeisterschaften für Bekleidungsgestalterinnen und –gestalter.
3. Gemeinnützigkeit:
Der Verein ist gemeinnützig. Die Vereinsmittel werden ausschliesslich für die Vereinszwecke verwendet.
Die Organe des Vereins wirken ehrenamtlich.
4. Finanzielle Mittel:
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Sponsor- und Gönnerbeiträgen
Für die Schulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen
5. Mitglieder:
Mitglied werden kann jede Person und Organisation, die den Zweck des Vereins unterstützt. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand, über den Ausschluss von Mitgliedern die Mitgliederversammlung.
6. Organe:
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Vorstand.
Die Mitgliederversammlung:
- wählt einen Vorstand mit mindestens 3 Mitgliedern,
- bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge,
- genehmigt die Rechnung,
- bestimmt die Rechnungsrevisoren,
- wird mindestens ein Mal pro Jahr durch den Vorstand 20 Tage im Voraus einberufen, unter Bekanntgabe der Traktandenliste.
- Anträge, welche einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfordern, müssen 5 Tage im voraus eingereicht werden.
- Beschlüsse können im Zirkularverfahren getroffen werden. Sie sind zustande gekommen, wenn innerhalb der gesetzten Frist kein Einwand erhoben wurde.
Der Vorstand:
- konstituiert sich selbst,
- erledigt die Tagesgeschäfte, insbesondere die Information der Öffentlichkeit,
- ist gleichzeitig Organisationskomitee für die Durchführung der Schweizermeisterschaften für Bekleidungsgestalterinnen und –gestalter,
- pflegt die nötigen Kontakte mit SwissSkills.
7. Auflösung:
Der Verein kann aufgelöst werden, wenn seine Tätigkeit nicht mehr notwendig ist oder mangels aktiver Mitglieder. Ein allfälliges Restvermögen geht an den Supporter-Club SwissSkills.
So beschlossen an der Gründungsversammlung vom 22. Juni 2006 in Muttenz.
1. Revision genehmigt anlässlich der Mitgliederversammlung vom 25.9.2009
Unterschriften:
Präsidium: Annette Stähli
Für das Protokoll: Angeline Fankhauser