Statuten

der Trägerschaft „Förderung von Berufsmeisterschaften für Bekleidungsgestalterinnen und –gestalter“

1. Name:
Unter dem Namen „ SwissCouture“ besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz beim Präsidium des Vereins.

2. Zweck:
Der Verein bezweckt die Förderung von Berufsmeisterschaften für Bekleidungsgestalterinnen und –gestalter.

3. Gemeinnützigkeit:
Der Verein ist gemeinnützig. Die Vereinsmittel werden ausschliesslich für die Vereinszwecke verwendet.
Die Organe des Vereins wirken ehrenamtlich.

4. Finanzielle Mittel:
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

  • Mitgliederbeiträgen
  • Sponsor- und Gönnerbeiträgen

Für die Schulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen

5. Mitglieder:
Mitglied werden kann jede Person und Organisation, die den Zweck des Vereins unterstützt. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand, über den Ausschluss von Mitgliedern die Mitgliederversammlung.

6. Organe:
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Vorstand.

Die Mitgliederversammlung:

  • wählt einen Vorstand mit mindestens 3 Mitgliedern,
  • bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge,
  • genehmigt die Rechnung,
  • bestimmt die Rechnungsrevisoren,
  • wird mindestens ein Mal pro Jahr durch den Vorstand 20 Tage im Voraus einberufen, unter Bekanntgabe der Traktandenliste.
  • Anträge, welche einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfordern, müssen 5 Tage im voraus eingereicht werden.
  • Beschlüsse können im Zirkularverfahren getroffen werden. Sie sind zustande gekommen, wenn innerhalb der gesetzten Frist kein Einwand erhoben wurde.

 

Der Vorstand:

  • konstituiert sich selbst,
  • erledigt die Tagesgeschäfte, insbesondere die Information der Öffentlichkeit,
  • ist gleichzeitig Organisationskomitee für die Durchführung der Schweizermeisterschaften für Bekleidungsgestalterinnen und –gestalter,
  • pflegt die nötigen Kontakte mit SwissSkills.

 

7. Auflösung:
Der Verein kann aufgelöst werden, wenn seine Tätigkeit nicht mehr notwendig ist oder mangels aktiver Mitglieder. Ein allfälliges Restvermögen geht an den Supporter-Club SwissSkills.

So beschlossen an der Gründungsversammlung vom 22. Juni 2006 in Muttenz.
1. Revision genehmigt anlässlich der Mitgliederversammlung vom 25.9.2009

Unterschriften:
Präsidium: Annette Stähli
Für das Protokoll: Angeline Fankhauser

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